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Ambulante Pflege
Ob für Sie selbst, Ihren Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied – Unterstützung kann notwendig werden. Der ambulante Pflegedienste Mittelhessen des Deutschen Roten Kreuzes bieten die erforderliche Hilfe direkt bei Ihnen zu Hause an, in Ihrer gewohnten Umgebung. Diese Unterstützung kann aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung erforderlich sein. Wir entwickeln gerne ein maßgeschneidertes Angebot, das speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Das Ziel unserer Pflegekräfte ist es, die Selbständigkeit von Ihnen oder Ihren Angehörigen trotz Herausforderungen wie Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu fördern und zu erhalten. Durch die qualifizierte Unterstützung unserer ambulanten Pflege kann oft eine Unterbringung im Pflegeheim oder ein verlängerter Krankenhausaufenthalt verkürzt oder sogar gänzlich vermieden werden. Abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen bieten unsere Dienste sowohl allgemeine körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch spezialisierte Behandlungspflege an.
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
chronisch Kranke
kurzzeitig Erkrankte
behinderte Menschen
pflegebedürftige Menschen jeden Alters
Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
DRK - AppAlle Rotkreuz-Angebote in meiner Umgebung auf einen Blick
26.000 Mal Lebenshilfe in den unterschiedlichsten Lebenslagen - dies bietet die kostenfreie Rotkreuz-App.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
Hautpflege, Haarpflege
Aus- und Ankleiden
Mobilisation, Bett richten
Mundpflege, Rasur
Lagerung, Krankenbeobachtung
Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
aus dem Krankenhaus entlassen werden
aber noch nicht rehafähig sind
kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.
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