Für wen ist die Pflegeberatung gesetzlich verpflichtend?
Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege ausschließlich durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen sicherstellen, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung dient der Sicherstellung der Pflegequalität und der Unterstützung der pflegenden Personen. Die Häufigkeit der verpflichtenden Beratungseinsätze richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Für Personen mit Pflegegrad 1 sowie für jene, die Kombinationsleistungen oder ausschließlich Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, ist die Pflegeberatung nicht verpflichtend. Dennoch besteht ab Pflegegrad 1 die Möglichkeit, freiwillig und kostenfrei Beratungsgespräche zu nutzen.
Wer führt die Online Pflegeberatung durch?
Die Online-Pflegeberatung wird von qualifizierten Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern durchgeführt, das ist bei uns im Kreisverband Martina Ohrmann. Frau Ohrmann ist Krankenschwester mit vielen Jahren Berufserfahrung. Sie verfügt über ein umfassendes Wissen in der Organisation der ambulanten Kranken- und Altenpflege und eine besondere Qualifikation in der Pflegeberatung.
Wie läuft das digitale Beratungsgespräch ab?
Der Ablauf eines digitalen Beratungsgesprächs gestaltet sich bei uns in der Regel wie folgt:
- Terminvereinbarung: Sie vereinbaren einen passenden Termin mit unserer Pflegeberaterin Frau Ohrmann.
- Technische Vorbereitung: Vor dem Gespräch erhalten Sie einen Link mit dem Zugangscode für die Videokonferenz-Plattform redmedical
- Durchführung des Gesprächs:
- Bedarfsermittlung: Frau Ohrmann ermittelt Ihren individuellen Hilfebedarf und bespricht Ihre aktuelle Pflegesituation mit Ihnen.
- Information und Beratung: Sie erhalten umfassende Informationen über Leistungsangebote, Unterstützungsmöglichkeiten und weiterführende Hilfen.
- Dauer: Planen Sie für das Gespräch ca. 45 Minuten Zeit ein
- Nachbereitung: Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen per E-Mail oder Post.
Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um an unserer Online-Pflegeberatung teilnehmen zu können, benötigen Sie folgende technische Ausstattung:
- Internetverbindung: Eine stabile und ausreichend schnelle Internetverbindung, um Videoanrufe ohne Unterbrechungen durchführen zu können.
- Endgerät: Einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera und Mikrofon, um an Videokonferenzen teilzunehmen.
Wie sicher sind meine Daten?
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat höchste Priorität. Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie sonstige mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach § 37.3 SGB XI befasste Stellen dürfen Sozialdaten für Zwecke der Pflegeberatung nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich oder durch Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches angeordnet oder erlaubt ist.
Über die Nutzung des zertifizierten Videosprechstundenanbieter RED Connect sind wir dazu verpflichtet, eine Peer-to-Peer-Verbindung (P2P) für die Übertragung der Videosprechstunde zwischen den Teilnehmern zu nutzen, sofern dies technisch möglich ist. Eine P2P-Verbindung bedeutet in diesem Zusammenhang eine direkte Verbindung zwischen den Teilnehmern der Videosprechstunde (z. B. Berater/in und Ratsuchende/r).
Damit eine stabile Verbindung aufgebaut werden kann, müssen die Adressen der beteiligten Nutzer ausgetauscht werden. Da sich die Gesprächsteilnehmer in der Regel nicht im gleichen Netzwerk befinden, wird ein STUN-Server eingesetzt, um die entsprechenden Adressen zu ermitteln.
In manchen Fällen kann eine P2P-Verbindung nicht möglich sein, beispielsweise wenn eine Firewall die Adressermittlung verhindert oder der verwendete Browser Einschränkungen aufweist. In solchen Situationen wird ein TURN-Server genutzt. Dieser ermöglicht weiterhin eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung der Videosprechstunde, sodass Ihre Daten sicher bleiben. Sollte eine solche Situation eintreten, erhalten Sie vor der Durchführung der Videosprechstunde einen entsprechenden Hinweis.
Dank dieser Maßnahmen können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre sensiblen Daten während der Online-Pflegeberatung sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
Was passiert, wenn ich keinen Termin wahrnehmen kann?
Sollten Sie einen vereinbarten Termin für die Pflegeberatung nicht wahrnehmen können, ist es wichtig, diesen frühzeitig abzusagen und einen neuen Termin zu vereinbaren. Bei gesetzlich verpflichtenden Beratungseinsätzen nach § 37 Absatz 3 SGB XI kann das Versäumen der Termine Konsequenzen haben:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich verpflichtend
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich verpflichtend
Wird der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall vollständig einstellen. Daher ist es essenziell, die Termine einzuhalten oder bei Verhinderung rechtzeitig einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Die Online-Pflegeberatung stellt somit eine flexible und sichere Möglichkeit dar, Unterstützung und Informationen rund um das Thema Pflege zu erhalten. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, ortsunabhängig und zeitnah professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.